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ISO 9001:2015
Zertifiziert
ISO 14001:2015
Zertifiziert
RoHS & REACH
konform
Als Gestell- oder Trommelware

Cadmium

Cadmium ist ein hochwertiger Überzug für spezielle Ansprüche. Mit Cadmium beschichtete Oberflächen sind hell glänzend und besitzen eine weiche Oberfläche mit hoher Korrosionsbeständigkeit und sehr guter elektrischer Leitfähigkeit.

Gestellware

1500 mm x 600 mm x 100 mm (L x H x B)

Trommelware

ja

Chromatierung

gelb, schwarz, oliv und klar

Sonstiges

Auf Stahl, Edelstahl und Messing. Tempern ebenfalls möglich

Einsatzmöglichkeiten und Informationen

Cadmium als Oberflächenüberzug bewirkt einen starken Korrosionsschutz insbesondere in oxidativer Atmosphäre z.B. in maritimer Umgebung. Durch eine Temperatur-Nachbehandlung wird die Beschichtung höchsten Ansprüchen gerecht und überzeugt durch seine enorme Widerstandsfähigkeit.

Cadmium erhält die Lötbarkeit der beschichteten Teile und verbessert diese durch eine gleichmäßige Oberflächenstruktur. Zusätzlich minimiert dies den Reibungswiderstand und bewirkt gute Schmier- und Gleitlaufeigenschaften. Cadmium wird außerdem als Zwischenschicht für Stahl-Leichtmetallverbindungen eingesetzt.

Bitte beachten

Verbotene Einsätze von Cadmium

  1. Kunststoffprodukte: Der Einsatz von Cadmiumverbindungen als Farbstoff in vielen Kunststoffen und als Stabilisierungsmittel in PVC ist verboten. Kunststofferzeugnisse mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01% dürfen nicht in Verkehr gebracht werden 1.
  2. Metallbeschichtungen: Die Verwendung als Beschichtungsmaterial für bestimmte Metallerzeugnisse, wie Maschinen und Geräte in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung, ist untersagt 2.
  3. Schmuck: Cadmium darf nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration mindestens 0,01 Gewichts-% des Metalls in Metallteilen von Schmuckerzeugnissen beträgt 3, 4.
  4. Batterien: Ab dem 18. Februar 2024 dürfen keine Gerätebatterien mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,002 Gewichtsprozent auf dem Markt bereitgestellt werden 5.
  5. Anstrichfarben und Lacke: Das Inverkehrbringen von Cadmium in bestimmten Anstrichfarben und Lacken ist verboten 6.
  6. Elektro- und Elektronikgeräte: Die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen ist auf 0,01% beschränkt (RoHS-Richtlinie) 7.
  7. Spielzeug: Die Verwendung von Cadmium in Spielzeug, Spielzeugkomponenten oder unterscheidbaren Spielzeugkomponenten ist verboten, da es als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft ist 8.

Diese Verbote und Beschränkungen zielen darauf ab, die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber Cadmium zu minimieren und potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken zu reduzieren 9.